1. Vertragsabschluß
1.1. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen,
mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt,
und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf
sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns
bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von
unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur
unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht
widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
1.2. Der Käufer erkennt diese Bedingungen an, wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Soweit Verträge in
Schriftform abgeschlossen sind, werden mündliche Nebenabreden und
Zusicherungen erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.4. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen
Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem
Handelsgesetzbuch.
2. Preise und Zahlung
2.1. Die Preise des Verkäufers verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer.
2.2. Bei Zielverkauf wird der Rechnungsbetrag 30 Tage nach
Rechnungsdatum fällig. Als Zahlungstag gilt der Tag der Abbuchung vom
Konto des Käufers. Die Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Bei
Zahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt.
Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass vom Käufer zum
Zahlungszeitpunkt keine anderweitigen fälligen Verbindlichkeiten
gegenüber dem Verkäufer noch zu erfüllen sind. Befindet sich der Käufer
uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so
werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
2.3. Zur Aufrechnung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine
Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2.4. Die Kosten berechtigter Rechnungen und der Rechtsverfolgung
einschließlich aller hierzu erforderlichen Maßnahmen wie z. B. Einholung
von Auskünften, Einschaltung von Inkassobüros und dergleichen kann der
Verkäufer dem Käufer in Rechnung stellen.
2.5. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden die in
Rechtsvorschriften geregelten Verspätungszinsen oder aber Zinsen in Höhe
von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt
vorbehalten.
2.6. Die Anmeldung des Konkurses oder eines Vergleichsverfahrens,
eintretende Zahlungsschwierigkeiten, das Bekanntwerden einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder
ein Wechsel des Inhabers des Käuferunternehmens berechtigen den
Verkäufer, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung
laufender Verträge zu verweigern.
2.7. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
3. Lieferung und Versand
3.1. Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als
ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Die
Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
vollständiger und richtiger Selbstbelieferung sowie unter der
Voraussetzung eines ungestörten Betriebs- und Vertriebsablaufes beim
Verkäufer.
3.2. Im Paketversand sind alle Sendungen ab unserem Lager über 100,-
Euro frachtfrei, bis Auftragswert 100,- Euro berechnen wir 6,90 Euro.
Wird eine Spedition in Anspruch genommen: Bis ca. 50 km Umkreis gilt:
alle Sendungen ab unserem Lager über 500 Euro sind frachtfrei, bei
Auftragswert unter 500,- Euro berechnen wir eine Pauschale von 17,-
Euro. Bei Entfernungen über 50 km: die Frachtkosten werden individuell
ermittelt.
3.3. Soweit nicht Abholung durch den Käufer vereinbart wird, ist der
Verkäufer zur Wahl des ihm am zweckmäßigsten erscheinenden, nicht aber
des kostengünstigsten Versandweges und -mittels verpflichtet.
3.4. Die Ware wird unverpackt geliefert. Wenn dies handelsüblich ist,
erfolgt auch verpackte Lieferung. Soweit die Verpackung in den
Lieferpapieren und auf der Rechnung als Leihverpackung ausgewiesen ist,
hat der Käufer diese innerhalb der vorgegebenen Frist auf seine Kosten
und Gefahr oder ggf. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbescheinigung
in wiederverwendungsfähigem Zustand an den Verkäufer zurückzusenden. Bei
Überschreitung der Rückgabefrist durch den Käufer ist der Verkäufer zur
Berechnung angemessener Mahnkosten sowie zur Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen berechtigt. Entsprechendes gilt bei Rückgabe in
nicht wiederverwendungsfähigem Zustand.
3.5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.
3.6. Verweigert der Kunde unbegründet die Abnahme der Ware, so trägt er alle damit im Zusammenhang entstehenden Kosten.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Alle gelieferten Erzeugnisse bleiben Eigentum des Verkäufers
(Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher einschließlich der
künftigen und bedingt entstehenden Forderungen, die dem Verkäufer gegen
den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen zustehen.
4.2. Der Eigentumsvorbehalt entbindet den Käufer nicht von seiner
Haftung für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware, nachdem
sie versandt worden oder die Gefahr auf ihn durch Zugang der Mitteilung
der Versandbereitschaft übergegangen ist.
4.3. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber Verkäufer
ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterveräußerung und
Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsgang befugt.
4.4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf nicht sicherheitsübereignet werden.
4.5. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an
der neuen Sache zu.
4.6. Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung von
Vorbehaltsware werden bereits jetzt vorab an den Verkäufer abgetreten.
Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
4.7. Von der Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß der Käufer den Verkäufer unverzüglich benachrichtigen.
4.8. Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer
Nachfristsetzung nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, sofort
und ohne Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In
der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur
dann, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt.
5. Gewährleistung
5.1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich mit der ihm unter den
gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen. Die hierbei
festgestellten Mängel sind spätestens nach 7 Tagen seit Ablieferung
schriftlich zu rügen. Mängel, die bei sorgfältigster Prüfung innerhalb
dieser Frist nicht festgestellt werden können, sind unverzüglich nach
Feststellung, aber spätestens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
schriftlich zu rügen.
5.2. Ist die Mängelrüge begründet und fristgerecht angezeigt, leistet
der Verkäufer Ersatz oder bessert nach. Nur bei Fehlschlägen der
Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Käufer Wandlung oder
Minderung verlangen.
5.3. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit
zu geben, sich vom Mangel zu überzeugen. Insbesondere muss er auf
Verlangen die beanstandete Ware oder Proben zur Verfügung stellen. Bei
Nichtbefolgung vorstehender Regelungen entfallen alle
Gewährleistungsansprüche.
6. Haftung und Schadenersatz
6.1. Der Verkäufer leistet Schadenersatz, soweit in diesen Bedingungen
keine abweichende Regelung enthalten ist, nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
6.2. Die Haftung umfasst (außer bei Vorsatz) nicht Folgeschäden sowie
solche Schäden, die im konkreten Fall nicht voraussehbar waren.
6.2. Der Verkäufer haftet nicht für Erfüllungsgehilfen (außer bei Vorsatz).
7. Verjährung und Gerichtsstand
7.1. Sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer verjähren 6 Monate nach Lieferung, soweit nicht längere Verjährungsfristen gelten.
7.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.
8. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden,
so sollen an deren Stelle solche Regelungen treten, die dem
wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der
beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.